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BEWERTUNGSPORTALE Inhalte müssen stimmen

Erstmals hat ein Gericht einer Hotelkette zugestimmt, die sich durch die Inhalte in Hotelbewertungsportalen geschädigt sieht.

Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg entschied, dass die Betreiber des Hotelbewertungsprogramm Holiday Check für die Richtigkeit der Angaben in den Bewertungen verantwortlich seien. Die Richter waren der Ansicht, dass ein Mitwettbewerber, der herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreitet, diese auch beweisen muss. Die Hotelbewertungen bei Holiday Check seien Teil eines Online-Reisebüros, dass u.a. auch Buchungen ermöglicht und somit als Wettbewerber der klagenden A&O-Hotelgruppe einzustufen ist. Ein solche Portal ist nach Ansicht des Gerichts anders einzustufen als ein Meinungsäußerungsportal, das rein informativen Charakters ist und nicht gewerblichen Zwecken dient (Az. 327 O 607/10 vom 1.09.2011). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Holiday Check hat bereits Berufung angekündigt.

(7.9.2011, rp)

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