Gewisse Toleranz erforderlich Kein Geld für murrende Pauschareisende
Dies waren über 50 Prozent mehr als sie für die Reise bezahlt hatte. In der ersten Instanz wurde ihr 900,– Euro zugebilligt. In der Berufung bekam sie gar nichts mehr zugesprochen: Bei Verspätungen müsse eine gewisse Toleranz erwartet werden können. Und Mücken seien erst Recht kein Reisemangel, sondern schlicht »Naturgegebenheiten, die hinzunehmen sind«. (LG Hamburg, AZ: 302 S 112/96)