Check-in Der Pass ist nicht lange genug gültig
SO IST DIE RECHTSLAGE
Handelt es sich um eine Pauschalreise, hätte der Veranstalter den Reisenden vorab über die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger informieren müssen. Hat er dies nicht getan, haftet der Veranstalter für den entstandenen Schaden. Liegt keine Pauschalreise vor, da der Reisende direkt bei der Airline ein Flugticket ohne weitere Reiseleistungen erworben hat, hätte er sich selbst über die für ihn gültigen Bestimmungen informieren müssen. Auf seinem Schaden bleibt der Reisende in diesem Fall sitzen.
(2-2019)