Flug annulliert Business Class als Ersatz gebucht, wer zahlt?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Nach der Fluggastrechteverordnung haben Sie bei einer Annullierung Anspruch auf eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen. Daher wird in der Rechtsprechung überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Kosten eines Business-Class-Tickets nicht erstattet werden müssen, denn diese ist nicht vergleichbar mit der Economy Class, da deutlich hochwertiger und teurer. Aber selbst wenn Sie ein Economy-Class-Ticket gebucht hätten, wären die Aussichten schlecht, die Kosten durchsetzen zu können. Denn Ihnen wurde eine Ersatzbeförderung – wenn auch erst für den nächsten Tag – von der Fluggesellschaft angeboten. In der Regel wird dies von den Gerichten für ausreichend erachtet. Zumindest aber muss Ihnen die Airline den Flugpreis des ausgefallenen Fluges erstatten.
(4-2018)