Fehlende Vorabinformation Baden im Meer wegen Haiangriff verboten
SO IST DIE RECHTSLAGE
Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisende vor Reisebeginn über zu erwartende Mängel und Beeinträchtigungen zu informieren. Denn im Fall von massiven Mängeln haben diese die gesetzliche Möglichkeit, die Reise kostenfrei zu stornieren. Daher stufen immer mehr Gerichte eine fehlende Vorabinformation als Reisemangel ein und sprechen allein hierfür eine Reisepreisminderung zu.
(1-2018)