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Ein Pool kann je nach Mietvertrag im Urlaub eine Kostenfalle sein.

Ein Pool kann je nach Mietvertrag im Urlaub eine Kostenfalle sein.

Foto: Gunnar Nienhaus

Urlaub im Ferienhaus Richtig buchen und Geld sparen

Urlaub im Ferienhaus ist vor allem für Familien verlockend. Im Vergleich zu einem Hotelaufenthalt kann man den Urlaub ungezwungener verbringen und spart dabei noch ein paar Euro.

Ganz einfach wird es dem Ferienheim-Neuling allerdings nicht gemacht. Ist er vom Hotelurlaub klare Pauschalpreise gewöhnt, so wird er danach in vielen Ferienwohnungsprospekten vergebens suchen. Der groß angegebene Wochenpreis ist nämlich oft gar nicht der endgültige. Denn irgendwo beim Kleingedruckten steht die Rubrik »Nebenkosten«: Kaution, Endreinigung, Strom und Heizung nach Verbrauch, Wäschebenutzung - das alles muss manchmal noch zusätzlich bezahlt werden. In Dänemark beispielsweise werden die Verbrauchskosten von Wasser, Gas und Strom üblicherweise separat berechnet. Das kann vor allem bei Häusern mit Pool ins Geld gehen. Denn der wird in der Regel elektrisch beheizt, wie auch oft das Haus selbst.

Ferienwohnung als Pauschalreise buchen oder besser individuell?

Diesen Schwierigkeiten geht aus dem Weg, wer die Ferienwohnung als Pauschalreise, zum Beispiel inklusive Flug bucht. Die sonst üblichen Nebenkosten sind dann schon in den Preis eingerechnet. Neben den klaren Preisen hat das pauschal gebuchte Ferienheim auch bei Streitfällen Vorteile. Denn normalerweise fallen Ferienwohnungen unter das Mietrecht. Angebote aus einem Pauschalreisekatalog dagegen werden nach dem bundesdeutschen Reisevertragsrecht beurteilt. Es schützt den Verbraucher besser als das Mietrecht und bietet beispielsweise auch Schadensersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit. Deswegen muss man sich aber nicht scheuen, direkt beim Eigentümer oder über einen Vermittler zu buchen. Nur sollten ein paar Feinheiten bedacht werden. Wirklich abgesichert ist man nur, wenn ein detaillierter Prospekt oder eine detaillierte Beschreibung vorliegen. Die Beschreibung im Internet sichert man auf dem Rechner oder druckt sie aus. In der Beschreibung sollten diese Punkte angegeben sein: Größe und Art (Wohnung oder Haus, Quadratmeter, Anzahl der Zimmer), Betten (Anzahl, wo, Art), Ausstattung (Küche, dort vorhandene Geräte wie Geschirrspülmaschine, TV, Waschmaschine, Heizung, Parkplatz, Gartenmöbel), Lage (in Ferienanlage, Wohnviertel, Vergnügungsviertel oder an Durchgangsstraße, Entfernung zu Strand und Einkaufsmöglichkeiten).

Wer haftet bei Mängeln?

Dann sollten alle zusätzlichen Abmachungen schriftlich getroffen werden. Eine vorbereitete Check-Liste verhindert, dass dabei Wichtiges übersehen wird. Bestätigen lassen sollte man sich den Preis, und ob er pro Person oder pro Wohnung gilt, die vereinbarte Personenzahl zu diesem Preis und einen zugesicherten Gratisaufenthalt für Kinder inklusive Altersangabe. Wichtig ist auch, die Höhe der Kaution und die Kosten bei Reiserücktritt festzulegen. Fallen zusätzlich zum Mietpreis Nebenkosten an, lässt man sich diese einzeln jeweils mit Preisen aufführen. Das können sein: Strom, Gas, Wasser, Heizung, Endreinigung, Leihgebühren für Liegen oder Geräte, Kurtaxe, Steuern, Versicherung, Haustiere, Parkgebühren. Und schließlich sollte man deutsches Mietrecht vereinbaren und einen Gerichtsstand in Deutschland, soweit das möglich ist.
Sonst kann es einige Überraschungen geben: Liegt die gemietete Villa in Frankreich, kann es sein, dass nach französischen Recht prozessiert werden muss - auch vor einem deutschen Gericht. Und mit dem Stuttgarter Vermieter muss man sich vielleicht vor einem französischen Gericht in Arles streiten, weil es ein europäisches Abkommen so vorschreibt.

Reisebüro ist nur Vermittler

Auch wenn das private Feriendomizil über ein Reisebüro am Heimatort gebucht wird, schützt das nicht vor diesen Schwierigkeiten. Denn das Reisebüro ist normalerweise nur Vermittler und nicht Vermieter. Ist die Wohnung etwa schmutzig und voller Ungeziefer, kann man sich nicht an das Reisebüro halten. Das haftet nur für Fehler bei der Vermittlung, beispielsweise wenn es statt einer Wohnung für sechs Personen ein kuschlig-kleines Appartement für ein Pärchen bestellt hat.

Check-Liste vor der Abfahrt:

Was muss mitgebracht werden: Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Kleiderbügel, Toilettenpapier, Wäscheleine und -klammern, Kinderstühlchen, Kinderbett? Wenn bei der Ankunft kein Supermarkt geöffnet hat, sollte man eine Küchengrundausstattung mitnehmen: Gewürze, Öl, Senf, Ketchup, Essig, Kaffee/Tee, Zucker/Süßstoff, Butter/Margarine, Konfitüre, Spülmittel, Spülschwamm, Waschmittel. Das kann man sich auch über www.mamskitchenkit.com zum Preis von 20 Euro zzgl. Versand in ausreichender Menge für zwei Wochen zur Ferienwohnung liefern lassen.

Check-Liste bei Ankunft:

- Zählerstände notieren
- Wäsche- und Geschirrliste vergleichen
- Mängel an der Einrichtung (z.B. beschädigte Stühle) und Ausstattung (z.B. Sprung im Fenster) festhalten
- Alle Reklamationen sofort beim Verwalter, Vermieter oder Reiseleiter melden, am besten schriftlich und die Kenntnisnahme bestätigen lassen
- Bei schweren oder unangenehmen Mängeln auf Beseitigung in einer bestimmten Frist bestehen und sicherheitshalber Fotos machen.

(17.05.11, Rainer Krause, srt)
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