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GEPLATZTE REISETRÄUME: Verkaufen statt stornieren

Günstig: Interessenten können die angebotenen Reisen direkt im Internet buchen

Für Privatleute ist das Einstellen der Reisen kostenlos. Eine Provision fließt erst, wenn die Reise erfolgreich vermittelt wurde. Dann berechnet Stornopool 20 Prozent des ersparten Stornobetrags plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, bei einer Stornokostenersparnis von unter 126 Euro sind pauschal 25 Euro Provision fällig. Der Verkäufer bindet sich während der Einstellzeit an Stornopool. Das heißt: Auch wenn er selbst einen Käufer findet, muss er die Reise über Stornopool verkaufen. Interessenten können die angebotenen Reisen direkt im Internet buchen. Die weiteren Formalitäten wie Bezahlung, Namensänderung, Aushändigung der Unterlagen etc. müssen Käufer und Verkäufer selbst regeln.

Ganz wichtig beim Verkauf der Reise, gleich auf welchem Weg: So lange die Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen - und damit auch die Pflicht zur Zahlung. Deshalb sollte man von seiner Ersatzperson in jedem Fall Vorauskasse verlangen.

Wenn alle Verkaufsbemühungen nicht zum Erfolg geführt haben, dann gibt es eine letzte Chance, doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen: Man weist dem Reiseveranstalter nach, dass er die stornierte Reise wieder verkauft hat. Dann darf der Veranstalter nur eine Bearbeitungsgebühr von meist 30 Euro verlangen. In der Praxis ist es freilich schwer, den Wiederverkauf nachzuweisen. Die Verbraucherzentrale rät, das Reisebüro kurz vor Abflug durch eine Testbuchung überprüfen zu lassen, ob das Angebot ausgebucht war.

(Juli 2010, Daniel Hohlfeld, SRT
Bild: © panthermedia.net - Erika Utz)

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