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Duty-free-Shops: Umsteiger müssen trocken bleiben

Über London nach Asien: Feriendrink nicht auf dem Weiterflug mitnehmen

Auch bei Passagieren, die erst zum Ferienort reisen, kann die Duty-free-Falle zuschnappen – wenn sie Umsteiger sind. Wer etwa über London nach Asien reist oder über Atlanta nach Florida, der kann seinen im Duty-free-Shop erworbenen Feriendrink nicht auf dem Weiterflug mitnehmen. Denn in den USA und zahlreichen weiteren Ländern gelten ähnlich scharfe Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie in der Europäischen Union.

Umgehen kann die Duty-free-Falle nur, wer seinen Koffer nicht durchcheckt. Er kann dann die Einkäufe in den Koffer packen. Denn für den Kofferinhalt gibt es keine 100-Millilitergrenze bei Flüssigkeiten. Ob allerdings der Preisvorteil beim Einkauf die Mühe und den Zeitaufwand für das Kofferholen und Neu- Einchecken wettmacht, ist zweifelhaft.

Ein Auswuchs der EU-Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist mittlerweile wieder hinfällig. Kurz nach der Einführung im November 2006 landete am Flughafen Palma auf Mallorca auch kiloweise die mallorquinische Süßspeisenspezialität Ensaimada im Mülleimer. Die Gebäckstücke enthalten nämlich eine flüssige Füllung aus cabell d’àngel, übersetzt Engelshaar. Und da die Kuchen von der Größe her mehr als 100 Milliliter fassen konnten, galten sie für kurze Zeit als mögliches Versteck für Flüssigsprengstoff.
 

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