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Gepäck: Wenn der Koffer nicht ankommt

Robuster Kofferanhänger: Adresse nicht sichtbar darauf notieren

· Verschließen Sie die Koffer mit einem Schloss. Bei USA-Reisen sollte dieses ein sogenanntes TSA-Siegel aufweisen, damit es von den Behörden unbeschädigt geöffnet und wieder geschlossen werden kann.

· Nutzen Sie einen robusten Kofferanhänger, auf dem Sie Heimat- und Urlaubsadresse notieren. Diese Angaben sollten allerdings nicht sichtbar sein, damit Diebe nicht Adressen leerstehender Wohnungen ausspionieren können.

· Legen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten, am besten in einer Klarsichthülle, obenauf in den Koffer.

· Prüfen Sie, ob Ihre Reisegepäckversicherung den Verlust auf Flügen mit einschließt.

· Legen Sie eine genaue Inventarliste an, bewahren Sie Rechnungen auf, fotografieren Sie womöglich den Kofferinhalt.

Übertriebener Aufwand? Der Reisende muss nachweisen, was sich in einem verlorenen oder beschädigten Gepäckstück befunden hat, so steht es im Kleingedruckten der Airlines. Mit Belegen und Beweisen haben Sie im Fall der Fälle bessere Karten.

Taucht der Koffer auf dem Gepäckband nicht auf, führt der erste Weg ins »Lost and found«- Büro der Airline direkt am Terminal. Dort sollte man den Verlust melden und sich schriftlich bestätigen lassen. Zwar gilt dafür eigentlich eine Frist von 21 Tagen, bei Beschädigung sind es nur sieben Tage. Aber: Je früher der Gast reklamiert, desto eher kann die Fluggesellschaft auf die Suche gehen. Und umso mehr Rechtssicherheit hat der Urlauber.

Das Luftfahrtunternehmen haftet dabei laut »Montrealer Abkommen« bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten(SZR). Diese künstliche Währungseinheit wurde 1969 eingeführt und wird täglich neu berechnet. Betroffene finden den aktuellen Kurs etwa auf  www.tis-gdv.de/ unter Transportversicherung. Aktuell stellen 1.000 SZR knapp 1.100 Euro dar.

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