Reiserecht: Woran der Urlauber denken muss

Nach der Reise:
Hier geht's vor allem um Formalitäten und Fristen, denn: Einen möglichen Reisemangel nur während des Urlaubs beim Reiseleiter »anzuzeigen«, das reicht nicht aus, um später deswegen eine Minderung des Reisepreises durchzusetzen. Dafür, so will es das Gesetz, muss der Urlauber seine Ansprüche zusätzlich auch beim Veranstalter geltend machen, und zwar innerhalb eines Monats »nach vertraglichem Reisende«. Was immer wieder passiert: Frustrierte Heimkehrer zögern zu lange und melden ihre Ansprüche zu spät an. Hier sind sich Richter dann einig: Ganz egal, ob es tatsächlich einen Reisemangel gab oder nicht - nach Ablauf der Frist ist der Anspruch perdu.
(Juli 2010, Elias Elo, SRT)