https://www.reise-preise.de/reiserecht.html
Wird in einem Katalog die Entfernung des Hotels vom Strand mit 350 m angegeben, kann der Reisende nicht davon ausgehen, dass er keine Straße überqueren muss, um zum Strand zu kommen.
Die Unterbringung in einem normalen Hotel statt in einem Club stellt einen Mangel dar, der eine Minderung von 40 % rechtfertigt.
Die Unterbringung in einem 5-Sterne-Hotel mit 1.100 Betten statt in einem 3-Sterne-Hotel mit 95 Betten stellt einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Preisminderung von 20 %.
Wird in einem Prospekt ein deutschsprachiger Reiseführer versprochen, spricht der Führer vor Ort tatsächlich jedoch kein Deutsch, begründet dies einen Reisemangel.
Wer sich im Ausland ärztlich behandeln lässt, muss zwecks Kostenerstattung der Reisekrankenversicherung auf jeden Fall eine Originalrechnung des Arztes oder des Krankenhauses einreichen.
Für einen um 45 Minuten verspäteten Hoteltransfer und eine Stechmückenplage am Hotelstrand in der Dom. Republik wollte eine Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.750 Euro einklagen.
Wie zu Zeiten des Somalia-Krieges fühlte sich eine Kenia-Urlauberin und klagte.
Zwei Urlauber mussten in ihrer All-inclusive-Ferienanlage immer erst ein Trinkgeld auf den Tresen legen, um Getränke serviert zu bekommen.
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung müssen Frühbucher wohl in Zukunft eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises leisten.
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Die »An Lam Ninh Van Bay Villas« in Nha Trang, Vietnam
REISE & PREISE stellt Ihnen die schönsten Urlaubsplätze in Südasien vor. Acht Strandhotels für Genießer, die das Besondere zu schätzen wissen.
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Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten lockt eine sagenhafte Entdeckertour, doch bei der Einreise muss man einige Dinge beachten
Ein glückliches Eltern-Kind-Duo genießt die gemeinsame Wanderung mit dem Buggy – Naturerlebnis für die Kleinsten! Foto: T.Syrikova/Pexels
Verspätungen, Annullierungen und Co. erlauben in der Regel Schadensersatzanforderungen. Pixabay.com / garten-gg
Die ewige Stadt, Rom ist immer eine Reise wert! Foto: korneker/Pixabay
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