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Wer Schadensersatz fordert, muss Beweise vorlegen.

REISERECHT: Wenn das Ferienhotel krank macht

Ohne genaue Angaben: keine Entschädigung

Immer wieder bemängeln Richter, die Schilderungen erkrankter Urlauber seien zu »pauschal«, zu wenig »schlüssig«. Als Rhodos-Urlauber klagten, weil sie an Salmonellen erkrankt waren, vermissten die Juristen Angaben darüber, »wann genau« sie erkrankten und »auf die Einnahme welcher Gerichte oder Getränke sie die Erkrankung zurückführen«. Das konnten die Betroffenen nicht präzise schildern, und es half ihnen auch nichts, dass von 800 Hotelgästen etwa 120 unter den gleichen Krankheits-Symptomen zu leiden hatten. Das hätte ihnen nur genutzt, wenn andere Hotelgäste »in derselben Nacht nach dem eingenommenen Abendessen« erkrankt wären - was nicht mehr bewiesen werden konnte. Selbst die Versicherung der Urlauber, sie hätten außerhalb ihres Hotels nichts gegessen und außerhalb nur Getränke aus verschlossenen Flaschen konsumiert, überzeugte vor Gericht nicht. Die Juristen hielten entgegen: Es könne ja nicht ausgeschlossen werden, »dass auch die Flaschen mit Erregern infiziert sein konnten« (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2400/04 [10]).

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