REISERECHT Reise vorverlegt
Eine Familie hatte eine einwöchige Türkeireise gebucht.
Eine Woche vor Abreise teilte der Veranstalter mit, dass der Abflug um einen Tag vorverlegt würde. Als die Familie die Reise stornierte und den Reisepreis zurückverlangte, stellte sich der Veranstalter quer. In zweiter Instanz sprachen die Richter der Familie ein kostenloses Rücktrittsrecht und eine Zahlung von 1.136 Euro zu (LG München, AZ: 6 S 12501/03).