https://www.reise-preise.de/reiserecht/am-urlaubsort.html
Urlauber, die eine All-inclusive-Reise buchen, müssen sich zum Tragen von Armbändern oder Ausweisen bereit erklären.
Laut Prospekt stand die strittige Ferienanlage »direkt am Strand«.
Hätte er doch einfach gesagt, was er möchte!
Eine Parisreisende wurde in ihrem Urlaubshotel von Bettwanzen mit zahllosen Stichen an Hals und Armen übersät.
Liegt ein Hotel rund 300 Meter vom Strand entfernt, darf im Prospekt nicht mit »Strandlage« geworben werden.
Eine Urlauberin hatte sich am sechsten Tag ihres Aufenthaltes bei einem Sturz in ihrem Hotelbadezimmer verletzt.
Dass man auch ohne sofortige Beschwerde die Chance auf Rückzahlung hat, zeigt das Beispiel einer Urlauberin, die zwei Wochen auf einer durchgelegenen Matratze schlief.
Wo »Holiday Inn« draufsteht, muss noch lange nicht »Holiday Inn« drin sein.
Eine Familie hatte sich in einem Hotel ein »geräumiges Zimmer für 3-4 Personen« ausgesucht.
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