IN-FLIGHT SPRAYING: Benebelt aus dem Flieger
Dieter K. mag da recht haben. Denn mehrere Fälle sind der REISE & PREISE-Redaktion bekannt, in denen es sich so oder ähnlich zugetragen hat: Schwindel, Atemnot und eine beginnende Lungenentzündung waren jedes Mal festzustellen. Zuletzt berichteten wir in unserer Ausgabe 4/2002 über das Thema Insektizide in Flugzeugen. Schwere gesundheitliche Störungen könnten die Folge dieser Maßnahme sein, die sich im Fachjargon »In-Flight Spraying« nennt. Was nichts anders bedeutet, als dass die Crew an Bord einer vollbesetzten Maschine ein spezielles Insektizid versprüht, um die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie Malaria und Denguefieber zu unterbinden.
Zugegeben, im Zeitalter der Globalisierung handelt es sich um eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Infektionskrankheiten. Auch vor landwirtschaftlichen Schädlingen und Nutztier- Seuchen, die in die Zielländer eingeschleppt werden könnten, wird damit geschützt. Aus diesem Grund setzen auch die örtlichen Behörden fest, welche prophylaktischen Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Maßnahmen können auch auf zeitlich oder regional begrenzte Gefahrenpotenziale abgestimmt sein. So kann es zum Beispiel sein, dass wegen erhöhter Malariagefahr nur während des Monsuns eine Prophylaxe verlangt wird oder die Sprühaktionen nur für Flugzeuge aus bestimmten Herkunftsländern gefordert werden. So verlangt Singapur bei ankommenden Flügen aus Deutschland keine Maßnahmen, sehr wohl aber bei ankommenden Flügen aus Malaysia.
Der Einsatz von
Nicht das, was man sich im Traumurlaub wünscht. Denn auch Fluggesellschaften, die Palmenparadiese wie Mauritius und die Seychellen anfliegen, unterliegen den Vorschriften. Wer nach Australien oder Neuseeland fliegt, muss mit der »Einnebelungsaktion« genauso rechnen wie Fluggäste, die Ziele in Indien, Afrika oder Südamerika im Visier haben.