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IN-FLIGHT SPRAYING: Benebelt aus dem Flieger

Insektizid versprühen: Mangelnde Informationspolitik grenzt an Fahrlässigkeit

In einer Umfrage wollte REISE & PREISE von 30 interkontinental operierenden Airlines wissen, wie sie mit den Prophylaxeforderungen auf Interkontinentalflügen umgehen und ob die neu entwickelte Preemberkations-Methode dem Unternehmen bekannt sei. Ganze 10 Fluggesellschaften haben prompt geantwortet. Mehrere Gesellschaften teilten mit, dass sie sich zu dieser Thematik nicht äußern möchten. Auch stellte sich heraus, dass die neue Preembarkations- Methode weitgehend unbekannt ist. Den Fluggesellschaften kann hier nicht unbedingt ein Vorwurf gemacht werden. Es hakt vielmehr bei wichtigen Stellen: Die WHO scheint zu schlafen oder zu schwerfällig zu sein. Und weder das Bundesamt für Luftfahrt, der Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften (BDF) noch das Bundesministerium für Gesundheit fühlen sich zuständig, gesundheitsfördernde Informationen unter Fluggesellschaften und Ländervertretungen zu verbreiten und entsprechende Empfehlungen zu geben.

Folge dieser Fehlpolitik ist, dass Flugreisende wohl noch einige Zeit die gesundheitsgefährdenden Spraymaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Obwohl ein gesundheitsschonenderes Vorgehen längst möglich ist.

Außerdem ließe sich die schädigende Wirkung der einzuatmenden Insektizide mit einfachen Mitteln deutlich reduzieren. So könnten die Airlines zum Schutze der Fluggäste neben Spucktüte und Bordmagazin auf bestimmten Strecken eine einfache Atemschutzmaske in der Sitztasche deponieren, auf die die Passagiere bei Bedarf zurückgreifen können. Die Fluggäste, insbesondere jene, die unter Asthma, Atemwegserkrankungen oder Immunschwäche leiden, sowie Familien mit Kindern, würden es ihnen danken.

(Januar 2009)

*) Name von der Redaktion geändert 1) In-flight spraying in aircrafts: determination of the exposure scenario. Int. J. Hyg. Environ. Health 207, 419-430, 2004. 2) Aircraft disinsection: Exposure assessment and evaluation of a new pre-embarkation method. Int. J. Hyg. Environ. Health 209, 41-56, 2006. 3) Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Informationen, ob die Maßnahmen noch in dem genannten Umfang durchgeführt werden, können bei den Fluggesellschaften direkt erfragt werden.

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