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Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen.

Fluggäste können bei Verspätungen auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht. Das gilt zumindest bei einheitlichen Tickets, die diese Teilflüge umfassen. Foto: Paul Zinken/dpa

Reiserecht EuGH: Entschädigung auch bei verspäteten Anschlussflügen

Airlines müssen ihren Passagieren ab drei Stunden Verspätung in der Regel eine Entschädigung zahlen. Schwierig war die Rechtslage aber immer dann, wenn die gebuchte Route aus mehreren Teilflügen bestand. Nun schaffte der EuGH Klarheit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Passagieren bei großer Verspätung ihres Flugs den Rücken. Fluggäste können auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurde, wie die Richter mitteilten.

Dafür müsse zwischen den Unternehmen keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, solange ein Reisebüro die Flüge kombiniere, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stelle und ein einheitliches Ticket ausgebe.

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangt von American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam. Sie hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA. Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket gegeben.

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