https://www.reise-preise.de/reiserecht.html
Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, ungefragt auf Einreisevorschriften des Ziellandes hinzuweisen.
Der Wechsel von einer deutschen zu einer anderen deutschen Fluggesellschaft bedingt bei einer Pauschalreise keine Reisepreisminderung
Die Unterbringung in einem 1-Zimmer-Apartment statt wie gebucht in zwei Zimmern rechtfertigt eine Reisepreisminderung um 25 %
Ein Reiseveranstalter haftet nicht für fehlerhafte Angaben eines Reisebüros, wenn diese im offenen Widerspruch zu den Beschreibungen im Reisekatalog stehen.
Wer vor Beginn der Reise erkrankt und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, sollte unverzüglich stornieren.
Bei einer Pauschalreise für 325,– Euro in die Türkei seien selbst ein um sechs Stunden verspäteter Abflug und das Fehlen jeglichen Services an Bord kein Reisemangel.
Bucht ein Reisender per Fax in einem Reisebüro und bittet um schnellstmögliche Antwort, muss das Reisebüro binnen vier Tagen reagieren.
Die Informationspflicht des Reisebüros umfaßt nur die Aufklärung über die Reiserücktrittskosten- und Reisekrankenversicherung.
Ein Unternehmer hatte für sich und seine Frau eine Reise auf die Malediven gebucht.
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