
Die Versicherungsbedingungen lesen: Ist darin festgelegt, dass der Reisende im Krankheitsfall die Notrufzentrale verständigen muss, dann sollte dies auch erfolgen
Foto: Andrea WarneckeKrank im Ausland Versicherung zahlt trotzdem nicht
Urlauber sollten bei einem Krankheitsfall unbedingt die Notrufzentrale ihrer Auslandsversicherung informieren. Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Und das ist rechtens, urteilte jetzt ein Gericht.