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Als Fahrgast sollten Sie die Rechte und Pflichten kennen

Als Fahrgast sollten Sie die Rechte und Pflichten kennen

Foto: pixabay.com

Hallo Taxi Zehn Tipps fürs Taxifahren auf Reisen

Was darf die Fahrt vom Flughafen in die Stadt kosten? Muss ich immer das erste Taxi am Flughafen nehmen? Wann kann ich einen Festpreis vereinbaren?

Taxifahren ist Vertrauenssache: Man steigt zu einem fremden Menschen ins Auto, kann oft nur hoffen, dass der den kürzesten Weg nimmt und am Ende einen fairen Preis verlangt. Wenn's so kommt, dann hat man Glück gehabt. Aber wie bei so vielem anderen auf Reisen kann man dem Glück auch im Taxi auf die Sprünge helfen. Wir geben zehn Tipps, wie die Taxifahrt im In- und Ausland zum Erfolg wird.

1. Den angemessenen Fahrpreis vorher kennen:

Frisch angekommene Passagiere sind die Lieblingsopfer unehrlicher Taxifahrer. Müde von der Reise und ungeübt in der fremden Sprache, lassen sich die Neulinge leicht über den Tisch ziehen und abkassieren. Wer das verhindern will, der informiert sich vorab im Internet über die Taxipreise am Reiseziel. Mit Online-Preisrechnern wie www.taxi-rechner.de, www.bettertaxi.de/taxirechner/ und www.worldtaximeter.com lassen sich beliebige Taxifahrten in hunderten Städten weltweit kalkulieren. Preisvergleichsseiten wie www.taxi2airport.com/de und www.worldcabfares.com nennen die Preise vom Flughafen ins Zentrum. Und wer lieber redet als nachsieht, der fragt einfach die Flughafeninformation oder den Hotelportier, was es kosten darf.

2. Auf längeren Strecken Festpreise aushandeln:

Jedes Taxi hat ein Pflichtfahrgebiet. Innerhalb dieses Gebiets hat der Fahrer Beförderungspflicht (!) und darf auch nicht kassieren, was er will. Das Ordnungsamt schreibt ihm die Preise vor; er darf also keinen Preis vorher aushandeln. Bei längeren Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, sollte man dagegen besser vorab einen Festpreis vereinbaren. Dann gibt es hinterher keinen Streit. Wichtig ist stets: Die Kosten vor der Fahrt zu verhandeln – sonst wird per Taxameter abgerechnet. Und das ist in der Regel deutlich teurer. Für gängige Strecken haben die Fahrer weltweit Richtwerte. In Paris gibt es seit März 2016 Fixpreise zum Flughafen, z.b. 50 Euro vom rechten Seineufer nach Charles-de-Gaulle (http://de.france.fr/de/info/taxi-frankreich ). Tipp: Außerhalb des Pflichtfahrgebiets darf der Fahrer normalerweise keinen Fahrgast aufnehmen – es sei denn, der hat ihn angefordert. Das lässt sich auch noch mit dem Handy bewerkstelligen, wenn die Warteschlange am Taxistand wieder mal riesig ist und gegenüber ein Taxi aus der Nachbarstadt Leute ablädt.

3. Das beste Taxi auswählen:

Das kennt man: Am Flughafen oder Bahnhof warten Taxis in einer Reihe. Ausgerechnet die drei vordersten sind zu klein, ungewaschen oder der Fahrer sieht einfach unzuverlässig aus. In Deutschland und Österreich ist das kein Problem, hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wer also lieber in das zweite oder dritte Taxi einsteigen will, der muss keine Rücksicht auf die Reihenfolge in der Taxischlange nehmen. Hinten zuzugreifen macht vor allem dann Sinn, wenn man nur eine Kurzstrecke fahren und Diskussionen mit dem vordersten Fahrer vermeiden will, der vielleicht zwei Stunden gewartet hat. Die Wahl gibt es in Ländern wie Großbritannien, Italien und Spanien nicht: Dort ist es Vorschrift, das erste Taxi zu nehmen. Tipp 1: Wenn der Fahrer die gewünschte Zahlungsweise nicht akzeptiert, kann der Fahrgast immer ein anderes Taxi nehmen. Taxis mit Kartenzahlung erkennt man am Aufkleber auf der Seitenscheibe. Tipp 2: Ein Großraumtaxi kostet nur dann mehr Geld, wenn mehr als vier Personen mitfahren wollen.

4. Gepäckregeln kennen:

Normales Reisegepäck wird in Mitteleuropa üblicherweise ohne Aufpreis befördert. In Deutschland gilt das bis 50 Kilogramm pro Person. In einigen Städten kommt noch der sogenannte Gepäckaufschlag oben drauf: einmalig 2,50 Euro. Ein Gepäckträger ist der Taxifahrer nicht und deshalb meist auch nur gegen ein Trinkgeld bereit, die Koffer in die Wohnung zu tragen oder von dort zu holen. Er muss aber das Gepäck vom Trottoir ins Taxi und wieder heraus befördern. Im Ausland sind Gepäckzuschläge fast die Regel: In Paris wird ab dem zweiten Gepäckstück über fünf Kilogramm ein Zuschlag von 1 Euro berechnet, ebenso in Rom und Barcelona. In Portugal ist nur das Handgepäck im Fahrpreis inbegriffen. Reisegepäck kostet 1,60 Euro extra.

5. Nur in offizielle Taxen einsteigen:

Nicht erst seit Uber gesellen sich in den Großstädten der Welt zu den offiziellen Taxiunternehmen auch private Transporteure, die meist ohne Gewerbeschein Personen mitnehmen. Das ist gefährlich, weil man nicht versichert ist und sich hinterher nirgendwo beschweren kann. Wer bei einer Taxizentrale per Telefon bestellt, der ist auf der sicheren Seite. Offizielle Taxen besitzen eine Identifikationsnummer mit dem Namen der Taxifirma, leserlich ausgedruckte Preisangaben und eine Fahrerlizenz. Wenn diese Zeichen fehlen, empfiehlt es sich, ein anderes Taxi zu suchen. An der Farbe erkennt man offizielle Taxen übrigens immer seltener. Selbst in Deutschland sind inzwischen in sechs Bundesländern (u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen) außer dem klassischen Elfenbein-Beige andere Farben erlaubt, müssen aber behördlich genehmigt werden.

6. Sich nicht ablehnen lassen:

Oft machen Taxifahrer Ärger, wenn man nur ein paar hundert Meter fahren will. Allerdings haben sie eine Beförderungspflicht - auch bei Kurzstrecken. Das bedeutet, dass sie eine Fahrt nur dann ablehnen können, wenn der Fahrgast eine Gefahr für den Taxifahrer darstellt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Personen stark betrunken oder aggressiv sind. Lässt er Sie aber grundlos stehen: Kennzeichen, Zeit und Ort notieren und an den Taxi-Verband wenden. Die Beförderungspflicht gilt weltweit, mit feinen regionalen Unterschieden. In Italien können etwa Jugendliche unter 18 Jahren ohne erwachsene Begleiter als Fahrgäste abgelehnt werden.

7. Die kürzeste Strecke wählen:

Ein Klassiker: Man ist die Strecke schon Dutzende mal gefahren, aber diesmal dauert sie doppelt so lang und führt durch gänzlich unbekannte Gegenden. Eigentlich sind Taxifahrer verpflichtet, stets die kürzeste Strecke zu fahren. Wenn sie eine schnellere Strecke einschlagen wollen, müssen sie den Kunden vorher fragen. Im Zweifelsfall lässt man sich eine Quittung geben und Start und Ziel darauf vermerken. So lässt sich hinterher abklären, ob zu viel verlangt wurde.

8. Auf dem richtigen Platz sitzen:

Wo sitzen: neben dem Fahrer oder auf der Rückbank? In Deutschland darf jeder Passagier den Platz frei wählen. Wer allein Taxi fährt, nimmt meist auf dem Beifahrersitz Platz. In anderen Ländern wie Spanien oder Italien sitzen Fahrgäste dagegen grundsätzlich hinten. Nur wenn es hinten eng wird, rückt in diesen Ländern einer der Fahrgäste auf den Beifahrersitz vor. In Irland und Schweden liegt die Entscheidung beim Fahrgast, wo er Platz nimmt, üblicherweise aber hinten. Anschnallen muss man sich heute übrigens vorn wie hinten. Bis 2014 waren Taxifahrer von der Gurtanlegepflicht befreit, um sich vor eventuellen Überfällen durch Fahrgäste besser schützen zu können. Diese Sonderregel wurde jedoch 2014 gestrichen.

9. Passendes Trinkgeld geben:

Wieviel Trinkgeld ist angemessen? Aufrunden, zehn Prozent, gar nichts? In Deutschland gilt: Man gibt in der Regel etwas, ist aber nicht verpflichtet. Denn die Bediengelder sind im Fahrpreis enthalten. Für gute Leistung sollte es aber auch ein gutes Trinkgeld geben. Üblich sind zehn Prozent des Fahrpreises, bei kurzen Fahrten auch pauschal ein oder zwei Euro. Ähnlich halten es Österreicher, Schweizer, Franzosen und Briten. In Spanien, Italien und Portugal wird kein Trinkgeld erwartet. Möchte man dennoch etwas geben, gelten fünf Prozent als angemessen.

10. Wer hilft, wenn etwas schief gelaufen ist?

Wer den Eindruck hat, übers Ohr gehauen worden zu sein, für den ist es ein probates Mittel, den Taxifahrer aus seiner Anonymität zu reißen. Man notiert Taxinummer und Kennzeichen und fotografiert die Firmenadresse auf dem Armaturenbrett. Wichtig ist stets, sich eine vollständige Quittung geben zu lassen, auf der Start und Ziel vermerkt sind, so dass bei einer Überprüfung die kürzeste Strecke ermittelt werden kann. Über Patzigkeit, Umwege oder übertriebene Fahrpreise kann man sich als Fahrgast bei den Taxigenossenschaften beschweren. Oder man geht zum Ordnungsamt, der kommunalen Aufsichtsbehörde für die Taxifahrer.

(19.12.2017, srt)

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