Zugreisen
Keine Entschädigung beimAusfall der Klimaanlage
Wenn an heißen Tagen im Zug die Klimaanlage ausfällt, wird das für Reisende oft zu einer Härteprobe. Wer in einem solchen Fall aussteigt, kann versuchen, Geld zurückzubekommen. Ein Recht auf eine Entschädigung hat er allerdings nicht.