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Urlauber wollten an einer Australienreise mit elftägiger Busrundfahrt teilnehmen, die jedoch ausfiel.
Ein Mann hatte für seine Familie einen Bulgarienurlaub gebucht.
Eine Familie erhielt statt ihrer Reiseunterlagen drei Tage vor dem Abflugtermin nach Ägypten einen Brief, in dem der Veranstalter die Reise stornierte.
Passagiere, die später als 90 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter sind und deshalb nicht mehr mitkommen, haben dies selbst zu verantworten.
Im konkreten Fall verpassten zwei Urlauber den Check-in-Schluss ihres Charterfluges um 10 Minuten und wurden nicht mitgenommen.
Eine Familie verbrachte ihren Malaga-Urlaub im Hotelzimmer mit übermäßig vielen Ameisen und Kakerlaken und bekam eine Reisepreisminderung von 15 Prozent zugesprochen.
Eine Urlauberin war in der Hotelhalle gestürzt, weil das durch Regenfälle in die Lobby gelaufene Wasser nicht aufgewischt worden war.
Ein stark angetrunkener Hotelgast brach am Pool in ein defektes Ablaufgitter ein und brach sich den Knöchel.
Ein Ehepaar hatte ein Doppelzimmer mit Badezimmer zur Alleinbenutzung gebucht.
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