https://www.reise-preise.de/reiserecht.html
Hätte er doch einfach gesagt, was er möchte!
Eine Parisreisende wurde in ihrem Urlaubshotel von Bettwanzen mit zahllosen Stichen an Hals und Armen übersät.
Ein Mann erfuhr bei der Landung in der Dom. Republik, dass sein gebuchtes Hotel bei einem Wirbelsturm zerstört worden war.
Liegt ein Hotel rund 300 Meter vom Strand entfernt, darf im Prospekt nicht mit »Strandlage« geworben werden.
Eine Urlauberin hatte sich am sechsten Tag ihres Aufenthaltes bei einem Sturz in ihrem Hotelbadezimmer verletzt.
Dass man auch ohne sofortige Beschwerde die Chance auf Rückzahlung hat, zeigt das Beispiel einer Urlauberin, die zwei Wochen auf einer durchgelegenen Matratze schlief.
Nach der Rückkehr aus seinem Thailandurlaub erhielt ein Mann Post von einem lokalen Anwaltsbüro.
Wo »Holiday Inn« draufsteht, muss noch lange nicht »Holiday Inn« drin sein.
Eine Familie hatte sich in einem Hotel ein »geräumiges Zimmer für 3-4 Personen« ausgesucht.
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Urlaubsträume können zerbrechen - und nicht immer schützt eine dafür abgeschlossene Police tatsächlich vor den dann anfallenden hohen Reise-Stornokosten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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Das weltberühmte »Las Vegas Sign« begrüßt seit 1959 die Besucher der glitzernden Metropole in der Wüste Foto: shutterstock
Die teuerste und unbequemste Variante ist das klassische Park & Walk
→ www.fti.de
Verglichen mit anderen Branchen, hat sich die Tourismuswirtschaft bereits früh mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt
individuelle Freiheit auf Gruppenreisen
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