Reiserecht
Unterbringung bei Flugverspätung muss kein Fünf-Sterne-Hotel sein
Verspätet sich ein Flug um einen Tag, muss die Airline eine Übernachtung für die Reisenden organisieren. Was die Qualität der Herberge angeht, bleibt die Fluggastrechteverordnung schwammig. Ein Gericht entschied: Es muss kein teures Hotel sein.