Reiserecht
Technische Probleme - Airline muss für Verspätung zahlen
Technische Probleme an den Triebwerken sind keine Entschuldigung für große Flugverspätungen. Sie gelten nicht als »außergewöhnliche Umstände« im rechtlichen Sinn, auf die sich eine Airline berufen kann, wenn es um Ausgleichszahlungen geht.