Reiserecht
Fluglinie muss Ersatzcrew bereithalten
Ein Flugzeug hat Verspätung, weil der Co-Pilot nicht pünktlich die Maschine erreicht. Die Fluglinie beruft sich auf außergewöhnliche Umstände, da es geschneit habe, und will keinen Ausgleich zahlen. Muss sie aber, urteilt ein Gericht.